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Der Neubau Schulze Elshoff 1867

Wilhelm Elling, Vreden

 

Der Maurermeister Anton Brunstering aus Horstmar verpflichtete sich im Juli 1867, für Theodor Schulze Elshoff (1820-1902)  aus Welbergen und seine Frau Lisette Schulze Wissing (1837-1916) aus Ohne die Maurerarbeiten für ein massives Wohnhaus auszuführen. Für 550 Taler übernahm er das Ausschachten, das gesamte Mauerwerk mit Ziegeln im Reichsformat[1], den Kellerboden in Kalkguß, die Putzarbeiten, die Schornsteine und Treppen sowie die Dachdeckung und das Ausfugen.

Der ovale Hausstein von den Bentheimer Steinmetzen Meier und Stoltenkamp.

Das alte Wohnhaus war ein Fachwerkhaus. Es steht im rechten Winkel zum Neubau von 1867, der nordsüdlich ausgerichtet wurde. Der Hofgiebel des Neubaus schaut nach Süden, während die östliche Flanke des Hauses an der Vechte liegt.

Zehn Jahre später bauten zahlreiche Schulzen im Westmünsterland eine Villa,  wobei sie mit den Fabrikanten der Gründerzeit konkurrierten.[2] Elshoff aber baute noch traditionell.

Der Hof Schulze Elshoff gehörte seit dem 12. Jahrhundert zur Grundherrschaft des Klosters und späteren Stiftes Langenhorst. Zusammen mit Schulze Althoff war er ein sog. Steenschulte, d.h. er hatte unter anderem die Pflicht, neue Mühlsteine für die Stiftsmühle von Wesel nach Langenhorst zu transportieren.

Nun kostete der große Neubau freilich mehr als 550 Taler, denn der Bauherr musste sämtliche Materialien liefern: Ziegelsteine, Kalk, Holzbalken, Gerüst, Werkzeug usw. Für die Steinmetzarbeiten und den Anstrich liegen Rechnungen vor, auch für die Möbelausstattung; doch  die Rechnung vom Zimmermann ist im Hofarchiv nicht zu finden.

Die Rechnung der Bentheimer Steinmetzen Meier und Stoltenkamp vom Dezember 1867  betrug allein 474 Taler. Sie lieferten sämtliche Fenster- und Türengewände, alle Plintsteine, Schwellen, Treppenstufen, sechs Pfeiler, Sohl- und Fensterbänke aus Bentheimer Sandstein. Sie fertigten auch den ovalen Hausstein mit den Namen des Bauherrn und seiner Ehefrau und der Datierung am Hofgiebel an. Der „Namensstein“ kostete 3 Taler, aber die drei schmucken Kuppelfenster im Hofgiebel kosteten ca. 100 Taler.  Damit stiegen die Rohbaukosten schon über 1000 Taler.

Der Unternehmer aus Horstmar stellte wohl die Maurer und Handlanger, doch sie fuhren keineswegs wie heute mit dem Auto zur Arbeit, sie wohnten und aßen auf dem Hof. Auch bei den Zimmerleuten war es alte Tradition, dass sie die Kost auf dem Hof erhielten.

Die Technik beim Hausbau hat sich allerdings völlig geändert. Es gab 1867 keinen Bagger für die Ausschachtung, keinen LKW für die Transporte . Das Gerüst bestand aus Stangenholz und der von Hand gemischte Mörtel wurde auf der Schulter auf das Gerüst getragen.

Kaum war der Neubau fertig, hat der gleiche Unternehmer aus Horstmar das alte Haus zum Pferdestall umgebaut – wieder unter Vertrag.

Dem Neubau von 1867 ging es später nicht anders als dem Vorgänger. Nach dem Bau eines Bungalows im Jahre 1972 wurde das Gebäude entkernt und dient seither als Bullenstall: Beide Seitentüren wurden geschlossen, die Fenster halb zugemauert und das Dach mit einer Lüftung versehen. Diese Vorgehensweise ist gesetzlich vorgeschrieben. Laut Bundesbaugesetz § 35 ist grundsätzlich keine zweite Wohneinheit  auf einem Hof im Außenbereich  zulässig.  Es gibt jedoch Ausnahmefälle für Umnutzungen wie Altenteiler und Mietwohnungen. Hier bietet die Landwirtschaftkammer Beratung und Hilfe an. Seit 1999 sind  die Bestimmungen gelockert, weil  auf den Höfen viele Nebengebäude  nicht mehr genutzt werden.

Das Haus von 1867 steht nicht unter Denkmalschutz. Aber trotzdem wären andere Möglichkeiten denkbar gewesen, um das Haus weiter zu bewohnen. Man hätte es isolieren und dämmen, mit neuem Dach, effektiver Heizung und sanitären Anlagen versehen können. Bei einem vorsichtigen Umbau unter teilweiser Wahrung der alten Geschosshöhe hätten auch der hohe Glasschrank und die Standuhr ihren Platz behalten können. Hier hat es  offensichtlich an einer umsichtigen Beratung gefehlt. 

Von der Ausstattung des Hauses von 1867 ist nur erhalten, was die moderne Geschosshöhe des Bungalows erlaubt: Leinenschrank, Truhen, Sekretär und Tische. Die Zimmertüren wurden bei der Restaurierung eines alten Hauses in Langenhorst verwendet. Der repräsentative Ofen im ehemaligen  Blauen Saal wurde verkauft, ebenso eine Garderobe mit Jugendstildekor.  Der alte Bestand an Zinn, Porzellan und Jagdtrophäen schmückt jedoch Wohnzimmer und Diele im Bungalow.

 

Auch das Hofarchiv ist noch vorhanden. Es enthält die jüngeren Archivalien seit dem 18. Jh. und wird von der Bäuerin wohl gehütet.

 

[1] Das Reichsformat hatte die Maße 25 cm x 12 cm x 6,5 cm,. 1872 wurde es per Gesetz verbindlich vorgeschrieben für öffentliche Bauten. Man rechnete auf einen Quadratmeter Mauerwerk – Verluste durch Fugen und Ecken berücksichtigt – 400 Ziegel. Genormte Ziegel erlaubten es, Ziegel aus verschiedenen Ziegeleien zu beziehen.

[1] Vgl. Andreas Eiynck, Bauernhäuser 1830-1930. Beiträge des Heimatvereins Vreden zur Landes- und Volkskunde Bd. 39, Vreden 1990.

Hofgiebel des Neubaus von 1867 mit dem ovalen Hausstein
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