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Für Napoleon die Haut zu Markte tragen?

Wilhelm Elling, Vreden

 

Nach dem Sieg der Armee Napoleons bei Jena und Auerstedt im Jahre 1806 besetzten die Franzosen das Münsterland. 1808 wird das neue Großherzogtum Berg in Arrondissements aufgeteilt. Das Kanton Ochtrup gehörte nun zum Arondissement Coesfeld. 1809 wurde das neue Gesetzbuch Napoleons, der „Code Civil“ im Münsterland eingeführt.

Vor 1803 gab es im Fürstentum Münster eine stehende Truppe von vier Regimentern.  Es galt eine eingeschränkte  Heerbannpflicht.  Soldaten wurden außerdem mit Geld geworben.  Da Napoleon viele Soldaten brauchte, ordnete er bestimmte Kontingente für die annektierten Gebiete in Westfalen an. Alle Versuche, sich der Rekrutierung zu entziehen, wurden mit drastischen Strafen belegt. Dass man sich auch mit Geld freikaufen konnte, wurde zunächst nicht veröffentlicht.

Als das Edikt über die militärische Aushebung 1806 von den Kanzeln verlesen wurde, gab es große Aufregung im Westmünsterland. Der Widerwille gegen den Kriegsdienst war allgemein. Viele waffenfähige Männer bemühten sich um ein ärztliches Attest oder gingen heimlich über die Grenze nach Holland oder Hannover.

Es gibt meines Wissens keine Nachrichten darüber, wie man in Ochtrup-Welbergen auf das Edikt über die Aushebung reagierte. Aus Südlohn wird berichtet, dass nach Verlesen des Ediktes in der Kirche solch eine Unruhe entstand, dass der Pfarrer sein eigenes Wort nicht mehr verstehen konnte und die Kanzel verließ.[1]

In der Liste der Aushebung für das Dorf und Kirchspiel Ahaus-Wüllen von 1807 wurden 183 waffenfähige Männer von 18 bis 30 Jahren mit Eltern, Beruf, Vermögen, Gesundheitszustand und Aufenthaltsort eingetragen.[2] Hierbei sind die Spalten „Gesundheit“, „Bemerkungen“ und „Aufenthaltsort“ besonders bemerkenswert. Unter „Gesundheit“ finden sich Angaben bzw. Ausreden der Kandidaten wie „sehr verwachsen“, „Fistelfluß“, „nicht bei Sinnen“, „schlimmen Fuß“, „schlechte Augen“, „Kaltfieber“, „schlechte Brust“, „engbrüstig“, „gebrechlich“, „schwerhörig“, „hinkend“, „Fallsucht“, „Blutspeien“, „Mangel am linken Auge“, „Beinbruch“, „Ruptur“. Die Bemerkungen des Pfarrers waren kritischer und von anderer Art z.B. „Unentbehrlich, weil dessen Bruder ein Krüppel sein soll“,  oder „Ist der einzige Sohn der Witwe und somit unentbehrlich“, und „Ist seit einem Jahr auf Reisen und können den Aufenthaltsort nicht angeben“.

Auch im Hofarchiv von  Schulze Elshoff, Welbergen, finden sich zu diesem Thema drei Dokumente.

Ein Vergleich aus dem Jahre 1814 betrifft die Gechwister Terfert aus Metelen. Sie erklären vor dem Notar Bernard Huesker, dass ihr Bruder Albert für Schulze Anton Elshoff 1808 als Remplassant (Vertreter) in Großherzoglich Bergische Dienste getreten sei. Als Beleg zeigen sie einen von Gograf Aulike 1808 in Horstmar unterzeichneten Vertrag mit Schulze Elshoff vor. Ihr Bruder sei beim Russlandfeldzug Napoleons 1812 in einem „Treffen bei Potolotsky“ gefallen. Nach dem Vertrag sei Schulze Elshoff verpflichtet, ihnen als Erben 390 Taler zu zahlen. Es wird in der Person des Kaufmanns Dankelmann aus Metelen ein Mittelsmann gefunden, der von beiden Seiten anerkannt wird und der das Geschäft für 40 Taler abwickeln will. Nach einer Quittung im genannten Hofarchiv zahlt der Schulze 1814 150 Taler in Form einer Holzlieferung und 1815 die restlichen 200 Taler samt den Zinsen. Nach einem nicht  datierten Zeitungsausschnitt[3], der sich ebenfalls im Hofarchiv Schulze Elshoff befand, wurde auf einer Versammlung in Langenhorst  von Pfarrer Fränkert ein Vortrag über „Remplacanten“ gehalten, in dem er über den Fall Terfert berichtet, dass dessen Tod während des Russlandfeldzugs von zwei seiner Kameraden aus Heek und Nienborg bezeugt worden sei. Die Summe von 390 Talern sei an die beiden Schwestern Katharina und Maria ausgezahlt worden.

Das dritte Dokument wegen einer Stellvertretung im Militärdienst betrifft den Bruder des Schulzen names Henrich,  es ist ein Remplassierungsvertrag aus dem Jahre 1810.

Danach war Henrich Elshoff bei der „Loosung“ 1809 in Coesfeld mit Los Nr. 96 conscribiert worden – und „entwichen“. Man wusste nicht, wo er sich versteckt hatte oder ob er sogar ins Ausland geflohen war. Nun wurde sein Bruder, der Zeller Bernd Anton  Elshoff, aufgefordert, einen Ersatzmann zu stellen. Man fand auch jemanden, der bereit war, für Geld diesen Dienst zu übernehmen, nämlich den Gerhard Roters aus der Ochtruper Bauerschaft Weiner.[4] Nach Wegener wohnte Gerhard Heinrich Rothers auf einem Kotten in der Nähe von Gut Lüttinghaus. Er war 20 Jahre alt und das jüngste von neun Kindern.  Wir wissen nicht, ob ihn Leichtsinn oder eher Armut und Not zu diesem Schritt getrieben hat. Elshoff und Roters gingen zu dem Coesfelder Notar Theodor Berdelmeyer. Dieser entwarf einen so genannten „Einstehungsvertrag“ mit folgenden Bedingungen:

1.  Elshoff zahlt dem Roters 300 Taler, wenn dieser gesund vom Militärdienst zurückkehrt, und verzinst dieses Geld inzwischen mit jährlich 3 % oder 9 Talern. Wenn der Ersatzmann fällt, erhalten seine Erben die vereinbarte Summe.

2.  Kehrt der Ersatzmann aber als „Krüppel oder lahmgeschossen“ nach Hause zurück, dann gibt Schulze Elshoff sogleich 200 Taler und zahlt ihm auf Lebenszeit neun Taler Zinsen und die Kost.

Zum Unterpfand stellte Elshoff dem Gerhard Roters sein gesamtes Vermögen als Sicherheit für die Verpflichtung  dieser Vereinbarung.

Nach der mündlichen Tradition auf dem Hof Elshoff ist auch dieser Ersatzmann tatsächlich im Krieg geblieben, wer weiß, vielleicht wie tausend andere bei der Flucht Napoleons aus Russland erfroren.



[1] Vgl. Heinrich Dicke, Gesetzgebung und Verwaltung im Fürstentum Salm 1802-1810. Hildesheim 1912, S. 72.

 

[2] STAM Salmsche Kanzlei XIV 43 Heft 3.

 

[3] Der Zeitungsausschnitt ist reichlich knapp ausgeschnitten und der noch vorhandene Text nennt leider nicht den Namen und das Datum der Zeitung, auch nicht den Namen des Vereins, über dessen Versammlung dort berichtet wird.

 

[4] Vgl. Anton Wegener, Ochtrup. Ein Heimatbuch. Münster 1961 S. 378.

 

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