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Ochtruper Ziegeleien

Wilhelm Elling, Vreden

 

Man nennt die Zeit nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 die Gründerzeit, denn die Industrialisierung, die bereits Mitte des Jahrhunderts begonnen hatte, erlebte als Folge der an Deutschland gezahlten Kriegsentschädigungen  die Gründung zahlreicher Aktiengesellschaften – wenn auch ein großer Börsenkrach 1873 diese Aufbruchsphase dämpfte. In den Jahrzehnten nach der Reichsgründung entstanden im Ruhrgebiet  Städte, wo wenige Jahre zuvor noch Dörfer waren. Die Fabrikarbeiter brauchten Wohnraum.

So entstand Ende des 19. Jahrhunderts ein Bauboom, der vor allem Stilformen des Historismus bevorzugte. Gleichzeitig wurden auf dem Lande zahlreiche Ziegeleien gegründet, vor allem dort, wo das Rohmaterial, nämlich Ziegelton, zu finden war.

Im Kirchspiel Ochtrup gab es Töpfer- und Ziegelton vor allem in der Brechte, einem Ödlandgebiet zwischen Ochtrup und Bentheim. Dort entstanden in den 80-er Jahren folgende private Ziegeleien:

1. Julius Roß

2. Lessel und Schmitz (mit drei Standorten)

3.Becker und Köring

4. Wilhelm Roß (vorher H. Kockmann, Oster)

5. Volckery, Beckelt und Büning

Nach der Gewerbeordnung von 1869 brauchte jeder Unternehmer für sein Gewerbe eine behördliche Konzession. Als Heinrich Kockmann im Jahre 1880 beim Landrat um eine Genehmigung für eine Ziegelei nachsuchte, musste er eine Zeichnung mit Beschreibung und Lageplan einreichen.[1] Gleichzeitig erschien  im Amtsblatt der Regierung die Anzeige, dass Zeichnung und Beschreibung im Landratsamt zur Einsicht offen liegen.

Die Zeichnung stellt den Grundriss des Kammerofens dar, dessen Ausmaße 9 x 6,8 m betragen. Die Mauern haben eine Stärke von 1,20 m und sind nach innen schräg gestellt. An den oben offenen  Kammerofen unter einem hohen Dach ist die Trockenscheune mit einem niedrigen Dach angebaut. Ein Arbeiterwohnhaus ist nicht vorgesehen, wahrscheinlich weil die Beschäftigten in der Nähe oder in Holzbaracken wohnten. Aus dem Lageplan geht auch hervor, dass die Ziegelei auf der Parzelle Kockmann Nr. 1838/267 und 1842/267 am Weg von Ochtrup zum Kranenbült in der Oster und nach Rothenberge liegt, ungefähr dort, wo die Chaussee zum Langenhorsterfeld kreuzt. Der Lageplan wird von Amtmann Reinking und dem Kreisbau-Inspektor Herborn bestätigt.

Ende des 19 Jahrhunderts war die Arbeit in einer Ziegelei ein Saisongeschäft. Die Ziegelkampagne begann in der Regel am 1. April und endete am 30. September bzw. Mitte Oktober. Die Arbeiter verpflichteten sich gewöhnlich für diesen Zeitraum und kamen häufig aus den preußischen Ostprovinzen, nach anderen Autoren aus Lippe[2]. Die tägliche Arbeitszeit begann in Lippe für Erwachsene im Sommer um 3,00 Uhr morgens und endete um 8,00 Uhr abends. Mittagspause gab es von 12,00-13,00 Uhr.[3]

In den sieben kleinen Ziegeleien , die 1897 im Kirchspiel Ochtrup gezählt wurden und von denen drei Ziegelöfen  nicht angemeldet waren, hing  keine Arbeitsordnung aus. Nach dem Gesetz von 1891 war dies nur in Firmen mit mehr als 20 Beschäftigten vorgeschrieben. Die Besitzer konnten die Arbeitszeit dennoch nicht eigenmächtig bestimmen.[4]

 

Die Ziegelformate

Da in zwei der Ochtruper Ziegeleien eine Dampfmaschine arbeitete, kann man annehmen, dass auch das seit 1872 gesetzlich vorgeschrieben Reichsformat  (25 x 12,5 x 6,5)  hergestellt wurde. Die Strangpresse hatte genormte Maße, die den Schwund beim Trocknen und Brennen der Backsteine berücksichtigte.

Man bevorzugte in den Ziegeleien Lehm, der mager war, um Rissbildung zu vermeiden.  Fette Tone wurden durch Beigabe von Sand gemagert.

Im Mittelalter wurden öffentliche Gebäude wie Kirchen und Rathäuser vorwiegend aus Naturstein errichtet. Wo dieser nicht vorhanden war oder der Transport zu teuer wurde, verwendete man den leichteren und billigeren Backstein. Dabei bevorzugte man das so genannte Klosterfomat, etwa 28 x 15 x 9 cm, das man an mittelalterlichen Ziegelbauten  oder Stadtmauern finden kann.[5]

Im 18. Jahrhundert versuchte man die Formate zu vereinheitlichen. Die fürstbischöfliche Verordnung vom 21. März 1771 erging an alle Ziegeleien:[6]

Im Landtag war moniert worden, dass die Ziegelsteine und Dachpfannen im hiesigen Hochstifte nicht in einerley Größe und gleicher Form verfertiget wurden. Man schickte Muster von Formen an alle Ämter, wonach die Ziegler sich unter Strafandrohung richten mussten. Wegen des Brennmaterials Torf gelang das einheitliche Format in Vreden nicht, deshalb  erhielt man eine Ausnahmegenehmigung.[7]

Das Ziegelformat wird weder im Edikt von 1771 noch  in den Akten über das Ochtruper Ziegeleiwesen  angegeben, ebenso wenig die Verkaufspreise pro 100 oder 1000 Ziegelsteine.

In Burgsteinfurt gab es 1832  allerdings eine Kontroverse über die beiden  Größen der Dachziegel, die man im Münsterland als Langdacksken und Kottdacksken bezeichnet. Ein Schreiben des Bürgermeisters Terberger informiert darüber die Regierung[8]:

Steinfurt, den 4. May 1832

Die Minderung der Länge der Dachziegel

 und den daraus entstehenden Nachtheil betreffend

……

Die Dachziegel wurden früher auf den hiesigen und benachbarten Ziegeleyen 1 Fuß 5 ½ Zoll rheinländisch lang gemacht; seit einigen Jahren werden sie nur 1 Fuß 3 ½ Zoll lang, also 2 Zoll kürzer gemacht. Die Nachtheile, die hieraus entstehen, sind zu groß und die Sache ist für das ganze Publicum zu wichtig bey Dachreparaturen, wie folgende Thatsachen ergeben werden:

Wegen der Kürze der neuen Dachziegel ist es nämlich durchaus nicht möglich, damit ein Dach, welches noch mit alten Ziegeln belegt ist, dicht zu decken. Jeder, der dergleichen neue Dachziegel hat gebrauchen müssen,  ist Jahrein Jahraus mit Lecken geplagt, er mag es anfangen wie er will.

2.  Besonders ist dies bei den öffentlichen und allen großen Gebäuden der Fall,  die durch die immerwährenden Lecken nicht blos jährlich viele Kosten veranlassen, sondern auch sehr beschädigt werden und leiden,  besonders wenn die Aufsicht etwas vernachlässiget oder auch eine solche Lecke, wegen der Unzulänglichkeit der Stelle, wo sie sich befindet, nicht gleich bemerkt wird.

3. Durch Verlatten ist diesen Übeln noch nicht vorzubeugen,  weil dann die alten Ziegeln zu sehr abstehen und nicht gehörig decken. Auch würde das Verlatten allgemein besonders bey den öffentlichen Gebäuden große Kosten verursachen.

4. Ein noch größerer Schade, und durch das Verlatten entstehender höchstgefährlicher Nachtheil ist der, daß die Latten nach den neuen Dachziegel so eng beieinander geschlagen werden müssen, daß ein Mann durchaus nicht durch dieselben hindurch aufs Dach kommen kann, was doch so oft beim Wiedereinbringen verdorbener ausgesprungener Dachziegel geschehen muß, und bey einem Unglücksfalle durch Feuer von so wesentlichem Nutzen ist, daß dieses allein schon ein Polizei-Verbot  gegen die zu kurzen Dachziegel und die zu enge Verlattung begründen kann.

Bey einer Feuers-Brunst kann der Fall statt haben, daß ein Haus niederbrennt, was hätte gerettet werden können, ja sogar, daß ein im Entstehen befindliches Feuer hätte gelöscht werden können, was, weil man nicht schnelle genug hinzukommen konnte, nun über den ganzen Ort sich verbreitete.

Diese Besorgnis gegen das engere Verlatten ist hier sehr groß und allgemein.

5. Die Wichtigkeit der Sache hiernach läßt sich leicht einsehen, da man annehmen kann, daß in hiesiger Gemeinde wenigstens 2 Millionen alter Dachziegel vorhanden sind.

Daher muß ich darauf antragen, daß ein Polizei-Gebot möge erwirkt werden, wodurch die Ziegeley-Besitzer angehalten werden, ihren neuen Ziegeln die alte Länge von 1 Fuß 5 ½ Zoll wieder zu geben und solche nicht kürzer zu machen.

Wegen Wichtigkeit der Sache, der großen Nachtheile, die mit der Verminderung der Länge der Dachziegel verbunden sind, und besonders wegen der Gefahr bey einer entstehenden Feuersbrunst muß ich bitten: daß Ew. Hochwohlgeboren diese Sache bestens befördern wollen.

Der Bürgermeister

Terberger

Die Regierung antwortet darauf am 6.6.1832: Wir halten indeß dafür, daß jeder Bauende sich wegen der Form der Ziegeln mit dem Ziegelei-Unternehmer einigen kann.

 

Revisionen

Am 30. April 1895 gab der Regierungspräsident von Münster einen Erlass des Ministers für Handel und Gewerbe an die unteren Behörden weiter, in dem Miss-Stände der Arbeits- und Wohnverhältnisse der Ziegeleiarbeiter beklagt wurden . Es wurde gefordert, dass diese schärfer überwacht werden müssten. Es wurde auch auf die Polizeiverordnung bezüglich des Kostgängerwesens von 1892 und auf die Bestimmung der Reichsgewerbeordnung von 1893 hingewiesen.[9]

Amtmann Schumann schickte den Polizeidiener zur Revision in die Ziegeleien und dieser stellte fest, dass keine ausländischen Arbeiter beschäftigt wurden und dass ein Schlafraum für zwei Personen zu klein war.

Neben den gewerblichen Ziegeleien gab es auf dem Land häufiger Feldbrandöfen, die jeweils einen massiven Ziegelbau vorbereiteten. Es ist zu beachten, dass zwar in den Städten oder auch bei Speichern im Münsterland massive Bauweise vorkam, dass aber im 18. und 19. Jahrhundert die Fachwerkbauweise mit Gefachen, die mit Strohlehm gefüllt waren, traditionell  vorherrschte. Wie ein solcher Feldbrand vonstatten ging, wird sehr anschaulich von Franz Herking aus Epe berichtet.[10]

Auch die Feldbrände bedurften einer behördlichen Genehmigung. Diese wurde nur erteilt, wenn der Feldbrand wenigstens 75 m von Wohngebäuden und 40 m von öffentlichen Fahrstraßen entfernt lag.

Im Jahre 1897 verfasste der Ochtruper Amtmann eine aktuelle Liste der sieben Ziegeleien.[11] Daraus geht hervor, dass bis auf die beiden dampfbetriebenen Ziegeleien Julius Roß und Becker- Köring alle anderen in Handbetrieb arbeiteten. Das bedeutete, dass hier der Lehm von Hand gegraben, mit dem Pferdegöpel gemischt und von Hand in die Form geschlagen wurde. Die Lehmziegel wurden dann mit Karren zunächst in die Trockenscheune gefahren, nach dem Trocknen im Kasseler Brennofen gestapelt und bei 600-900 Grad gebrannt. Der eigentliche Brand dauerte nur drei bis vier Tage, doch mit Stapeln, Vorwärmen, Abkühlen  und Ausräumen  rechnete man 14 Tage.

Die Belegschaft der Ochtruper Ziegeleien verteilte sich wie folgt:

Lessel und Schmitz

3 Arbeiter

Wilhelm Roß

4 Arbeiter

Volkerey

4 Arbeiter

Lessel und Schmitz

5 Arbeiter (in zwei Betrieben)

Julius Roß

5 Arbeiter

 

Nur die Dampfziegelei von Becker und Köring hatte 10 Arbeiter. Das war vor allem deshalb notwendig, weil eine Strangpresse zum Formen der Steine vorhanden war.

Alle Ziegeleien waren relativ jung, die beiden ältesten waren ca. 1885 gegründet. Es stellte sich außerdem heraus, dass drei Brennöfen nicht angemeldet waren.

Nachrichten über eine mittelalterliche Ziegelei in Ochtrup sind  nicht vorhanden.

In der Gewerbestatistik des Kreises Steinfurt von 1816 werden für Ochtrup fünf Ziegelöfen mit 10 Arbeitern und 26 Töpfereien mit 34 Gesellen und Lehrlingen angeführt.[12]

Ab 1899 kümmert sich die Königliche Gewerbeinspektion um die Einhaltung der Vorschriften für die Unterbringung der Ziegeleiarbeiter.

Fast alle Ochtruper Ziegeleien hielten Schlafräume für ihre Arbeiter vor. Daraus kann man schließen, dass sie fremde Wanderarbeiter und nicht einheimische Arbeiter beschäftigten. Erfahrungsgemäß kamen diese häufig aus Lippe, jedoch auch aus den Niederlanden, aus Belgien oder Polen. Genaue Angaben dazu sind in den Akten jedoch nicht enthalten.

Bei der Überprüfung wurden folgende Mängel festgestellt:

Bei Julius Roß war der Schlafraum für vier Arbeiter zu klein und hatte nur zwei Doppelbetten. Vorgeschrieben waren 10 m² pro Arbeiter und jeder sollte ein eigenes Bett haben. Außerdem war das Trinkwasser von schlechter Qualität und weder Brunnen noch Abort besaßen einen Deckel.

Bei anderen Ziegeleien fehlten ein Abort und Waschräume, und die  Spinde waren nicht abschließbar. Bei Lessel und Schmitz hatten sechs Arbeiter nur eine Waschschüssel, und das Bettstroh war in 23 Wochen nur dreimal erneuert worden.

Bei anderen Arbeiterwohnungen war das Dach nicht dicht, Heizung und Kochgelegenheit fehlten und die Wohnung stand nur 40 m vom Ziegelofen entfernt.

Der Polizeidiener wurde nun regelmäßig zu den Ziegeleien geschickt, um zu prüfen, ob die Mängel behoben wurden.

Bei der Kontrolle im Jahre 1900 hatte sich kaum etwas geändert. In der Ziegelei Julius Roß waren sowohl die Ziegelpresse als auch das Schwungrad der Dampfmaschine ohne Schutzvorrichtung. Nirgends war der vorgeschriebene Aushang über Arbeitsschutz vorhanden, und eine Liste der unter 16-jährigen Arbeiter war nicht geführt worden.

Der Polizeidiener fand ein bewohntes Arbeiterhaus im Rohbauzustand und bemerkte, dass die Lebensmittel in den Schlafzimmern aufbewahrt wurden. Auch das war typisch für Wanderziegler: Sie brachten dauerhafte Lebensmittel wie Wurst, Schinken und Käse in Körben oder Kisten mit und verwahrten sie darin. Kühlschränke gab es zwar, waren aber hier  nicht üblich. Es beleuchtet jedoch die armseligen Verhältnisse der Ziegeleiarbeiter in der Einsamkeit der Brechte.

Amtmann Schumann konfrontierte nun die Ziegeleibesitzer mit den festgestellten Mängeln und drohte Geldstrafen an. Alle Besitzer kamen nun und gaben allerlei Entschuldigungen zu Protokoll:

Julius Roß erklärte z.B. am 16.5.1900 was den Bau von zwei neuen Ziegelöfen betraf:

„Im Dezember vorigen Jahres habe ich den auf meiner Ziegelei stehenden unbrauchbar gewordenen alten Ziegelofen abgerissen und auf den Platz, auf dem derselbe gestanden hatte, zwei neue entsprechend kleinere Ziegelöfen wieder aufgebaut. Ich habe dies nur als Umbau betrachtet und es daher unterlassen, für den Bau die Concession und die Erteilung der Bauerlaubnis nachzusuchen, da ich nicht wußte, daß die vorherige Einholung derselben auch in diesem Falle erforderlich sei.“

 Im Jahre 1901 mußte Roß wieder einen baufälligen Ofen außer Betrieb stellen.

Im Jahre 1906 werden von der Polizei bei der Ziegelei wieder Mängel festgestellt: Der Abort ist nicht wasserdicht gemauert und liegt direkt am Schlafraum.

1908 wurde mitgeteilt, dass das Erziehungsheim Josefshaus in Wettringen auf Welberger Gebiet eine Dampfziegelei ohne Genehmigung in Betrieb genommen hatte.

Die jüngeren Unternehmer von Ziegeleien in Ochtrup waren in der Mitte des 20. Jahrhunderts die Baugeschäfte Borgers, Büter und Ransmann. Alle Ochtruper Ziegeleien fielen in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts der Konkurrenz der Großziegeleien zum Opfer.

Die Lehmgruben der Ziegeleien um Ochtrup dienten der Kommune als willkommene Standorte für Müll- oder Bauschuttdeponien, so wie andernorts auch.



[1] Vgl. StA Ochtrup D 967.

 

[2] Vgl. Hermann Terhalle, Geschichte der Ziegeleien im Vredener Raum, in: Quellen und Studien zur Geschichte Vredens und seiner Umgebung II, Vreden 1994, S. 46 f.

 

[3] Vgl. Arbeitsordnung 1892 in: Andreas Immenkamp, Ziegelei Lage. Museumsführer, Dortmund 2001 S. 115.

 

[4] Ob sie sich nach den für die Webereien gültigen Arbeitszeiten gerichtet haben, ist mehr als fraglich. Bei der Firma Gebr. Laurenz in Ochtrup wurde von 6,00 Uhr bis 18,00 Uhr mit den üblichen Pausen gearbeitet.

 

[5] Vgl. Andreas Eiynck, Häuser, Speicher, Gadem. Städtische Bauweisen und Wohnformen in Steinfurt und im nordwestlichen Münsterland vor 1650.  Münster 1986.

 

[6] STAM Fstm. Münster Edikte A 8.

 

[7] Vgl. Hermann Terhalle, wie Anm. 2,  S. 33 ff.

 

[8] Vgl. STAM Kreis Steinfurt LRA Nr. 66 (1817-1852), fol. 137.

 

[9] Vgl. StA Ochtrup D 867 vom 30.4.1895

 

[10] Vgl. Andreas Eiynck, Bauernhäuser 1830-1930. Vreden 1990 BHV 39, S. 41-44.

 

[11] Vgl. StA Ochtrup  D 967 vom 4. Oktober 1897.

 

[12] Vgl. STAM Reg. Münster 1684 .

 

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