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Eine Beschwerde wegen Umweltverschmutzung

Wilhelm Elling

 

Am 11. Dezember 1881 hatten sich in Ochtrup folgende fünf Per­sonen beim Vorsteher Steven angemeldet, um sich über die Fa­brikanten Laurenz zu beschweren:[1]

1. Der Zeller G.B. Ruhwinkel, wohnhaft in Oster No. 18

2. Der Schmied Bernard Wierling, Horst und Wall No. 8

3. Der Handelsmann Joseph Löchte, Horst und Wall 3

4. Der Töpfer Franz Eiling, Horst und Wall 32

5. Der Zimmermann Heinrich Gaupels, Horst und Wall 47

Die beiden letztgenannten erschienen entweder nicht, oder sie waren mit dem abgefassten Text nicht einverstanden, jedenfalls unterschrieben sie das Protokoll nicht und ließen sich aus der Liste der „Erschienenen“ wieder streichen.

Der Text des genannten Protokolls lautete:

Die sämtlich vorgenannten Personen beschwerten sich und trugen demnach folgendes vor:

Durch einen Theil der Gemeinde Ochtrup fließt ein Bach, Holterschlatsbach genannt, welcher von uns und auch von verschiedenen andern Familien theils zur Reinigung der Wäsche, anderntheils auch zur Bewässerung und Beflößung unserer Wiesen stets benutzt worden ist. Seitdem jedoch die Herren Gebr. Laurenz bei ihrer Fabrik auch eine Färberei anlegten, wurde das Farbwasser hineingelassen und dadurch das reine Wasser des Baches gänzlich verdorben und unbrauchbar gemacht. Der Bach ist stets voller Unflat, das Wasser total schwarz und zu jedem Gebrauch und jeder Benutzung schadhaft. Keine Wäsche kann mehr vorgenommen werden, keine Beflößung der Wiesen mehr stattfinden. Im Sommer bei etwas warmer Witterung tritt nicht selten der Fall ein, daß das Wasser ohne es verhindern zu können über unsere Wiesen geht, wodurch das Gras schwarz und als Futter fürs Vieh nicht mehr gebraucht werden kann und darf.

Der Zeller Ruhwinkel trug noch vor, daß sogar das Was­ser in seinem Brunnen zu gewissen Zeiten verderbe, indem er nämlich bei trockener Witterung oft an Was­sermangel leide und dann das Wasser aus dem erwähnten Bache nach seinem Brunnen leite, aber durch das Farb­wasser ungenießbar werde.

Daß auf diese Weise uns ein bedeutender Nachtheil und Schaden erwächst, ist leicht erkennbar. Die Herren Gebr. Laurenz könnten das Farbwasser sehr gut auf einem anderen Weg abführen, daß es niemand zum Schaden ge­reichen würde.

Wir tragen demnach darauf an und bitten zugleich, doch zu veranlassen und bewirken zu wollen, daß dieser so bedeutende Nachtheil von uns abgewendet werde, und der angebliche Bach oder vielmehr das Wasser in demselben uns rein erhalten bleibe. Vertrauen auch zugleich, daß die Behörde diese Angelegenheit nicht so leicht über­sehe und Maßregeln treffe, wodurch wir vollkommen in Schutz genommen werden.

gez. Ruhwinkel – B. Wierling – Jos. Löchte

Der Vorsteher gez. Steven

Nach Casser[1] bildete die Firma Laurenz mit der Erweiterung der Weberei die Ausrüstung und Veredelung der Ware als neuen Schwerpunkt des Ausbaus in den 70er Jahren des 19. Jahr­hun­derts: Schlichterei, Spulerei, Färberei (1875) und Rauerei. So firmierte die Firma Gebr. Laurenz 1881 mit folgendem Brief­kopf, in dem auch schon die Färberei genannt wird:[2]



[1] Casser,100 Jahre Gebr. Laurenz, Bielefeld 1954 S. 30

 

[2] Vgl. StA Ochtrup 978.

 

Die Beschwerde über die dunklen und giftigen Abwässer erfolgt 1881, sechs Jahre nach Einrichtung der Färberei.

Die Identifizierung des Baches ist nicht gerade einfach. Ich befragte als Gewährsleute den Vorsitzenden des Heimatvereins Klaus Tömmers, Hans Jürgen Warnecke und einen alten Nachbarn, nämlich Alfons Höfting. Keiner von ihnen kannte die Be­zeichnung Holterschlatsbach, aber alle kannten einen Farbbach (Farwbiëk) als stinkendes Gewässer. An einer Stelle wird die Hellstiege von diesem Bach gequert, der dann beim Hof Ruh­winkel vorbeifließt – er scheint mit der Gellenbecke identisch zu sein. Er führte im Winter Hochwasser und bescherte den Anwohnern der Hellstiege regelmäßig Wasser im Keller; das Farbwasser, das nicht immer darin floß, schien den Stichlingen und anderen Fischen allerdings zu schmecken.

Ein anderer kleiner Bach kommt vom Kranenbült, quert die Stra­ßen An den Teichen und Postdamm und fließt weiter in Richtung Vechte nach Langenhorst.

Die Abwässer der Laurenzschen Färberei wurden im 20. Jh. in einer firmeneigenen Kläranlage bei der Straße An den Teichen (Charlottenburg genannt)geklärt. Als Kinder wurden wir von un­seren Eltern immer vor den gefährlichen Schlammbeeten und Köl­ken gewarnt. Und häufig hörte man von Anwohnern, dass die Gegend im Bereich An den Teichen und Schöneberg die Nase ziemlich beleidigen würde. Bei bestimmtem Wetter kann man es auch heute noch riechen, obwohl die Firma Laurenz schon lange nicht mehr arbeitet.

Übrigens suchen wir in der Akte vergebens nach einer Reaktion auf die Beschwerde, weder von der Firma noch von der Kommune hören wir etwas. Der Amtmann hatte eine Kopie der Beschwerde für Gebr. Laurenz sowie für den Landrat vorgesehen. Die Notiz für den Landrat wurde allerdings wieder gestrichen. Und so kam es, dass 20 Jahre später der Anlass der Beschwerde immer noch nicht behoben war.

Am 31. Januar 1903 erhielt die Firma Gebr. Laurenz Antwort auf den Antrag um Genehmigung zum Bau einer Bleicherei. Landrat Plenio glaubte, dass es sich um eine konzessionspflichtige Schnellbleicherei handelte, bei der die Gewerbe-Inspektion nicht mit einer kurzen Beschreibung des Ablaufs zufrieden sein würde, sondern eine eingehende Schilderung des Betriebes verlange, aus der hervorgeht, welche Chemikalien gebraucht werden, wo die Abwässer bleiben, wie und wodurch sie ge­klärt werden. Amtmann Schumann soll die Firma darauf auf­merksam machen.[1] Die Verlegung der Bleicherei muss vom Kreis­ausschuss genehmigt werden.

Die Gewerbe-Inspektion Münster wird deutlicher und bestimmt:

Vor ihrer Einleitung in den Holterbach sind die Abwässer durch Kläranlagen und Berieselung so weit zu klären, daß eine Verunreinigung des Baches durch Abwässer der Fabrik nicht stattfindet.[2]

Der Kreisausschuss schließt sich dieser Forderung an. Es han­delt sich offenbar um genau den Bach, in den seit 1875 die Ab­wässer der Färberei geleitet werden und der noch unter dem Namen Farbbach im Stadtatlas Münsterland aufgeführt ist.

Die Firma will neben der Bleicherei auch eine Druckerei ein­richten und für beide ein neues Gebäude errichten.

Am 8. September 1903 erhält Laurenz die Konzession für eine Stückbleicherei unter der Bedingung, dass die Kläranlage benutzt und das Abwasser durch eine Filteranlage geleitet wird. Es entstehen nun die firmeneigenen Klär- und Filter­teiche östlich der Werksgebäude gemäß dem Lageplan vom 12. Juni 1903. Die vorbeiführende Straße parallel zu den Werks­wohnungen am Postdamm erhielt später den Namen An den Teichen. Die Kläranlage der Firma arbeitete wenig erfolgreich, denn es stank später immer noch, und der Farbbach trug seinen Namen immer noch zu recht. Und wie man hört, hatte später auch die städtische Kläranlage ihre Probleme mit den Abwässern der Firma.

So wurde auf die Beschwerde der drei Anlieger aus dem Jahre 1881 doch noch – wenn auch spät – reagiert.

 



[1] StA Ochtrup D 978.

 

[2] StA Ochtrup D 978.

 

Lageplan zur Baugenehmigung einer Kläranlage der Fa. Gebr. Laurenz vom 12. Juni 1903
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